Dialyse

Mit dem Taxi und Mietwagen zur Dialyse

Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. Januar 2004 übernehmen die Krankenkassen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung weiterhin für Dialysebehandlungen.
Download: Krankentransport Richtlinie

Je nach Mobilität eines Patienten kann der Transport zur Dialyse mit einem Taxi bzw. Mietwagen erfolgen.  Die Fahrtkosten hierfür werden nach erfolgter Prüfung und Kostenzusage von der Krankenkasse übernommen. Soweit Sie von der Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils nicht befreit sind, übernehmen Sie zehn Prozent der Kosten – mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt.

Bekannte Dialysezentren in Hamm sind:

Wir befördern Sie nicht nur aus Hamm zur Dialyse, sondern auch aus den umgebenden Ortschaften, wie Ahlen, Soest, Ascheberg, Drensteinfurt, Sendenhorst, Werne, Werl, Walstedde, Kamen, Bergkamen, Dortmund, Nordkirchen, Welver, Beckum, Neubeckum, Herbern, Stockum, Unna etc.

Die meisten Dialysezentren stellen eine Notwendigkeits-bescheinigung aus, mit der die Fahrten bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden können.

Unser Fahrpersonal ist auf Diskretion angewiesen und geht ebenfalls vertraulich mit Ihnen um.

Soweit Sie weitere Hilfe benötigen oder Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht unser Taxiunternehmen zu kontaktieren. Unser Taxi Personal ist hierbei erfahren und wird Ihnen auch behilflich sein.

Zuzahlung / Eigenanteil pro Fahrt

Jeder Patient muss grundsätzlich 10 % der Beförderungskosten pro Hin- und Rückfahrt selbst tragen, mindestens aber 5,00 EURO / Fahrt höchstens 10,00 EURO / Fahrt.
Bei Serienfahrten wie z. B. Chemo-/ Strahlentherapien, ambulanten Operationen, wird die Zuzahlung von den Krankenkassen unterschiedlich behandelt. Einige Kassen, wie die AOK NordWest, verlangen für die erste und letzte Fahrt die Zuzahlung. Andere Krankenkassen verlangen für jede Hin- und Rückfahrt die Zuzahlung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkassen.

Belastungsgrenze Zuzahlung

Von der Zuzahlung wird der Patient mit einem Befreiungsausweis freigestellt, wenn keine chronische Krankheit vorliegt und 2 Prozent des   Bruttojahreseinkommens zugezahlt wurde. Soweit eine chronischer Erkrankung vorliegt, muss 1 Prozent des Bruttojahreseinkommens zugezahlt werden.
Viele Krankenkassen lassen es jedoch zu, dass am Jahresanfang der Eigenanteil bei der Krankenkasse abgeführt wird, so dass der Befreiungsausweis zu Beginn des Jahres ausgehändigt wird.